FAQ Wer wird beim Zensus befragt?

Für die Personenerhebung wird durch eine Stichprobe ein Teil der Bevölkerung ausgewählt. Diese Personen nehmen an der Befragung teil. Zudem sind alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheime) auskunftspflichtig. In Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser) ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum befragt. Hier liegt es im Ermessen der Statistischen Landesämter, wer zur Auskunft herangezogen wird.

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