Zensus Gemeinden liefern Melderegister­daten zum Stichtag 7. Februar 2021

Datum 26. Januar 2021

Ein zentrales Ziel des Zensus ist die Feststellung der amtlichen Bevölkerungs­zahlen zum Zensusstichtag. Damit nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 auf Daten aus den amtlichen Melderegistern zurück. Die Melderegister spielen daher in beiden Phasen eine bedeutende Rolle.

In den Melderegistern sind vor allem die demografischen und geografischen Basisdaten, wie Geburtsort und Geburtsdatum, Nationalität und Wohnanschrift, zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Ab dem 7. Februar übermitteln die Gemeinden zum vierten Mal ihre Melderegister­daten an die Statistischen Ämter der Länder.

Sechs Datenlieferungen aus den Melderegistern

Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 sind insgesamt sechs Datenlieferungen aus den Melderegistern sowie zusätzlich eine Pilotdaten­lieferung vorgesehen. Die bereits erfolgten Datenübermittlungen dienten im Wesentlichen dem Aufbau eines Anschriften­bestands. Dabei wurden Informationen zu den Anschriften sowie einige wenige personen­bezogene Angaben der in Deutschland gemeldeten Personen geliefert. Mit der Pilotdaten­lieferung wurden die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Daten für die größte Zensuslieferung im Vorfeld überprüft.

Mit der jetzigen Melderegister­daten­lieferung zum Stichtag 7. Februar 2021 (gemäß § 5 Zensusgesetz 2022) erfolgt nun die Aktualisierung des sogenannten Referenz­datenbestandes. Dieser enthält alle potenziellen Wohnanschriften sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2022 als Grundlage für die Ziehung der Haushalts­stichprobe sowie der Kennzeichnung der Anschriften mit Sonderbereichen. Ferner liefert er auch aktuelle Anschriften von Eigentümerinnen und Eigentümern, die für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigt werden.

Die Kommunen wurden kontaktiert und über die erforderlichen Schritte zur Melderegister­daten­lieferung informiert. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Prüfungen auf Fehler sowie auf Vollständigkeit pro Gemeinde. Das jeweilige statistische Landesamt prüft und bereinigt die Landesdaten und erteilt anschließend die Freigabe zur Weitergabe in den Referenz­datenbestand. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Bundesstatistikgesetz und das Zensusgesetz 2022. Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich verschlüsselt.

Der ursprünglich für 2021 vorgesehene Zensus wird aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest.