Zensus Das Wichtigste zum Zensus 2022 im Überblick

Pressemitteilung Nr. 06 vom 8. März 2022

  • Der Zensus 2022 ist eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung
  • Ab dem 15. Mai 2022 beginnen die Befragungen von etwa 30 Millionen Menschen in Deutschland
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger hier im Überblick

WIESBADEN – In Deutschland gibt es dieses Jahr wieder eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung – einen Zensus. Die bundesweiten Befragungen zum Zensus starten im Mai 2022 und dauern etwa zwölf Wochen. Das sollten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zum Zensus wissen:

Wie funktioniert der Zensus?
Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche: eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Das sind etwa 10,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Außerdem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt. Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle 23 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.

Warum brauchen wir einen Zensus?
Der Zensus 2022 liefert verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland und seinen Regionen. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Daten. Die Ergebnisse des Zensus sind eine Grundlage für die Planung etwa von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgen zum Beispiel die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat sowie der Länderfinanzausgleiche und der kommunale Finanzausgleich.

Woher wissen Bürgerinnen und Bürger, dass sie für eine Befragung des Zensus ausgewählt wurden?
Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert.

Wer muss Fragen zum Zensus beantworten?
Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig – unabhängig vom Alter oder Staatsbürgerschaft. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Können Personen nicht selbst an der Befragung teilnehmen, beispielsweise, weil sie zu jung sind oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, muss ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied die Beantwortung für die betreffenden Personen übernehmen. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.

Müssen Bürgerinnen und Bürger beim Zensus antworten?
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich erinnert. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben und später ein Zwangsgeld.

Wie wird die Befragung durchgeführt?
Die Gebäude- und Wohnungszählung findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten dazu erhalten die Teilnehmenden mit einem Anschreiben. Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Fragen online zu beantworten, erhalten die Befragten einen Papierfragebogen mit dem Erinnerungsschreiben. Die Bevölkerungszählung gliedert sich in eine kurze persönliche Befragung, die etwa fünf bis zehn Minuten dauert und von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt wird. Weitere Fragen werden vorrangig online beantwortet. Für die persönliche Befragung erhalten alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger vorab eine Terminankündigung im Briefkasten.

Was machen Teilnehmende, die am Befragungstermin verhindert sind?
Bürgerinnen und Bürger, die am angesetzten Befragungstermin verhindert sind, können einen anderen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung der oder des Erhebungsbeauftragten.

Welche Corona-Schutzmaßnahmen werden für die Personenbefragung ergriffen?
Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Alle weiteren Fragen können online beantwortet werden. Die Erhebungsbeauftragten betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Befragten die Wohnung oder das Haus.

Welche Fragen enthalten die Fragebogen?
In den Fragebogen zur Bevölkerungszählung werden beispielsweise Daten zum Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Die meisten Befragten beantworten auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art des Gebäudes, der Größe, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete.
Die Online-Fragebogen können auf 
www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/_inhalt.de eingesehen werden.

Wie funktionieren die Online-Fragebogen?
Alle Zensus-Teilnehmenden erhalten ein Schreiben mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Nach Eingabe der Zugangsdaten auf der Website www.zensus2022.de lassen sich die Fragen einfach online beantworten.
Der Online-Fragebogen der Bevölkerungszählung wird neben Deutsch auch in 14 weiteren Sprachen angeboten (Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch).
Der Online-Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung wird neben Deutsch auch in Englisch, Russisch, Türkisch, Polnisch und Italienisch zur Verfügung gestellt.

Wie garantiert der Zensus die Sicherheit der Daten?
Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Online-Datenübermittlung erfolgt stets verschlüsselt und die erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben – auch nicht an andere Behörden. Außerdem werden persönliche Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen möglich sind. Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesichert.

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden im November 2023 vorliegen.

In unserer Infografik finden Sie die wichtigsten Informationen kurz und knapp zusammengefasst:

Infografik zum Zensus 2022 (PDF, 118 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Weitere Informationen zum Zensus 2022, Factsheets sowie Bilder zum Abdruck finden Sie auf www.zensus2022.de.

Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern Interviewpartnerinnen und -partner rund um die Themen des Zensus.

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Weitere Auskünfte: www.zensus2022.de/kontakt

Kontakt für Ihre Presseanfragen:

Pressestelle Statistisches Bundesamt

+49 (0) 611/75 34 44 oder schriftlich per Kontaktformular


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