Zensus Häufige Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Zensus 2022

Pressemitteilung Nr. 24 vom 27. Juli 2022

WIESBADEN – Seit mehr als zwei Monaten laufen in Deutschland die Befragungen zum Zensus 2022 – erfolgreich und im Zeitplan. Für Fragen zum Zensus haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder telefonische, schriftliche und Social-Media-Auskunftskanäle eingerichtet. Allein die vom Statistischen Bundesamt eingerichtete Telefon-Hotline hat bislang mehr als 123 000 Anrufe beantwortet. Über die Website www.zensus2022.de haben Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus mehr als 53 000 schriftliche Anfragen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gestellt. Auf dem gemeinsamen Twitter-Kanal @zensus2022 haben Nutzerinnen und Nutzer in den Wochen um den Zensus-Stichtag im Mai außerdem täglich mehr als 400 Kommentare und Fragen zum Zensus geteilt.
Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die uns zum Zensus erreicht haben.


Häufige Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung

Kann ich den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung auch auf Papier ausfüllen?
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Teilnehmenden einen Brief mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Diejenigen, die keine Möglichkeit haben, die Fragen online zu beantworten oder dies nicht möchten, können auch einen Papierfragebogen nutzen. Je nach Bundesland wird entweder ein Papierfragebogen automatisch zugeschickt, wenn nach einigen Wochen noch keine Online-Rückmeldung eingegangen ist oder ein Papierfragebogen kann telefonisch angefordert werden. Einzelheiten sind dem jeweiligen Anschreiben zu entnehmen.

Warum werden manchmal die falschen Personen bei der Gebäude- und Wohnungszählung angeschrieben?
Für die Gebäude- und Wohnungszählung wurden Daten aus verschiedenen Verwaltungsregistern genutzt, um eine auskunftspflichtige Person je Wohnobjekt zu ermitteln. Trotz aller Sorgfalt bei den Verwaltungsstellen und der weiteren Datenverarbeitung können Fehler oder die Verwendung veralteter Angaben leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher werden in Einzelfällen Personen angeschrieben, denen das Wohneigentum nicht (mehr) gehört oder die bereits verstorben sind.
Sollten Sie das Objekt geerbt haben oder den Nachlass verwalten, füllen Sie bitte den Fragebogen aus, auch wenn Sie nicht namentlich im Anschreiben genannt sind. Andernfalls gibt es im Fragebogen die Möglichkeit, Angaben zur neuen Eigentümerin oder zum neuen Eigentümer zu machen. Oder man füllt aus, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer verstorben oder unbekannt ist. Durch die Beantwortung des Fragebogens vermeiden Sie, dass die ursprünglich angeschriebene Person nochmals kontaktiert wird, falls keine Antwort erfolgt ist.

Warum wird nur meine Miteigentümerin beziehungsweise mein Miteigentümer angeschrieben und nicht ich?
Beim Zensus 2022 wird für ein Wohnobjekt möglichst nur eine Person angeschrieben. So versuchen wir, die Belastung für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Der Zweck der Statistik ist nicht, exakt zu ermitteln, wem die Gebäude gehören, sondern die Antworten von einer Person zu erhalten, die diese Auskünfte erteilen kann. Es hängt letztlich auch von den genutzten Verwaltungsregistern ab, wer angeschrieben wird.

Meine Daten zum Wohneigentum liegen schon bei anderen Ämtern vor. Warum werde ich trotzdem befragt?
In Deutschland gibt es kein Verzeichnis, das flächendeckend die benötigten Informationen zu allen Gebäuden mit Wohnraum sowie Wohnungen enthält. Um die Realität möglichst genau und aktuell abzubilden – inklusive aller Abrisse, Neubauten und anderer Änderungen an Wohnimmobilien – müssen diese Daten neu erhoben werden.

Ich habe falsche Angaben im Fragebogen zum Wohnobjekt gemacht. Wie kann ich diese korrigieren?
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung können Sie sich erneut mit Ihren Zugangsdaten für den Online-Fragebogen anmelden und diesen (nochmals) ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie den ganzen Online-Fragebogen dann noch einmal komplett ausfüllen müssen. Es reicht nicht, nur die korrigierte Angabe im Fragebogen einzutragen. Die Möglichkeit einer erneuten Meldung über den Online-Fragebogen können Sie auch nutzen, falls Sie einen Papierfragebogen ausgefüllt und bereits verschickt haben. Eine erneute Meldung über einen Papierfragebogen ist leider nicht möglich, wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihr zuständiges Statistisches Landesamt. Die Kontaktdaten befinden sich auf Ihrem Anschreiben oder unter www.zensus2022.de/kontakt.

Häufige allgemeine Fragen

Wie lange dauern die Befragungen?
Die persönlichen Befragungen durch eine Interviewerin oder einen Interviewer enden im Regelfall Mitte August, also 12 Wochen nach Stichtag des Zensus. Im Anschluss an die persönliche Befragung beantworten noch etwa drei Viertel der Befragten weitere Fragen, vorzugsweise mittels Online-Fragebogen. Die Befragungen zur Gebäude- und Wohnungszählung werden noch bis November 2022 andauern. Dort haben bereits fast 80 % der Befragten geantwortet.

Weshalb habe ich ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl ich meinen Fragebogen schon abgesendet habe?
Wenn Sie den beantworteten Fragebogen online oder postalisch bereits übermittelt oder losgeschickt haben, betrachten Sie das Erinnerungsschreiben bitte als gegenstandslos. Aufgrund von Druck- und Postlaufzeiten kann sich der Versand des Erinnerungsschreibens mit der von Ihnen abgegebenen Meldung überschneiden. Gerade dann, wenn die Rückmeldefrist bereits abgelaufen war. Sofern Sie nach Absenden des Online-Fragebogens auf das Fenster zur Generierung der Sendebestätigung geleitet wurden, war die Datenübermittlung erfolgreich.

Was kann ich tun, wenn ich mein Anschreiben mit den Zugangsdaten verloren habe?
Falls Sie Ihr Anschreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung verloren haben, kontaktieren Sie bitte das Statistische Landesamt des Bundeslandes, indem sich das Wohneigentum befindet. Die Kontaktdaten finden Sie unter
www.zensus2022.de/kontakt.
Falls Sie Ihr Anschreiben zur Haushaltebefragung oder zur Befragung an Wohnheimen verloren haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige kommunale Erhebungsstelle.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Zensus 2022 durchgeführt?
Der Zensus wurde durch eine europäische Verordnung (Nr. 763/2008) für die Staaten der Europäischen Union angeordnet. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung und Vorbereitung des Zensus 2022 bilden in Deutschland das Zensusgesetz 2022, das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 sowie das Bundesstatistikgesetz. Hinzu kommen in den einzelnen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Ausführung des Zensus. Durch die Einhaltung der Regelungen des Bundesstatistikgesetzes ist die strikte Geheimhaltung der beim Zensus erhobenen Angaben gewährleistet.

Sind meine Daten sicher? Wo werden die Daten gespeichert?
Die Vertraulichkeit im Umgang mit allen Informationen ist beim Zensus von zentraler Bedeutung. Alle persönlichen Angaben werden streng geheim gehalten. Ausschließlich anonymisierte Daten verlassen den abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter. Einzelangaben dürfen nicht an andere Institutionen oder Dritte weitergegeben werden. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist nicht möglich.
Für jede Datenübermittlung gelten spezielle Sicherheitsanforderungen, die sicherstellen, dass Informationen nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Alle Zensus-Daten werden ausschließlich auf den Rechenzentren des Bundes gespeichert.

Häufige Fragen zur Haushaltebefragung

Warum muss die kurze Haushaltebefragung persönlich erfolgen? Welche Fragen werden gestellt?
Bei der Befragung der Haushalte stellen die Interviewerinnen und Interviewer nur wenige Fragen im persönlichen Gespräch: Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Die kurze persönliche Befragung ist erforderlich, um den Qualitätszielen des Zensus für eine realitätstreue Ermittlung der Bevölkerungszahl gerecht zu werden. Zusammen mit der Interviewerin oder dem Interviewer kann die Frage geklärt werden, wer überhaupt im Rahmen des Zensus zu befragen ist und wer genau an den zufällig ausgewählten Anschriften wohnt. Etwa drei Viertel der rund 10,3 Millionen Befragten werden noch zu weiteren Angaben wie beispielsweise der (Aus-)Bildung und Berufstätigkeit befragt. Diese Fragen können selbstständig zum Beispiel über den Online-Fragebogen beantwortet werden.
Alle Fragen sind online unter www.zensus2022.de/Musterfragebogen einsehbar.

Ich kann zum vorgeschlagenen Termin nicht: Was muss ich tun?
Die zufällig ausgewählten Haushalte erhalten in der Regel etwa eine Woche vor der Befragung ein Erstankündigungsschreiben mit einer Terminankündigung. Der Termin kann nach Absprache mit den Interviewerinnen und Interviewern verschoben werden. Die Kontaktdaten finden sich auf der Ankündigung.
Treffen die Interviewerinnen und Interviewer zum ersten angekündigten Termin keine auskunftspflichtige Person im Haushalt an, so teilen sie in einem zweiten Anschreiben einen neuen Befragungstermin mit.

Muss ich die Interviewerin oder den Interviewer in meine Wohnung lassen?
Befragte müssen die Interviewerin oder den Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen. Das persönliche Kurz-Interview kann an der Haus- oder Wohnungstür erledigt werden. Die weiteren Fragen können online beantwortet werden.

Woran erkenne ich legitime Interviewerinnen beziehungsweise Interviewer?
Die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus weisen sich mit einem offiziellen Ausweis aus. Dieser ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Zudem wird der Befragungstermin vorab immer schriftlich angekündigt. Im Zweifel kann die kommunale Erhebungsstelle die Echtheit verifizieren. Die Kontaktdaten finden sich in der Regel auf dem Anschreiben.


Bei der Haushaltebefragung des Zensus 2022 werden etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragt. Daneben werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum in Deutschland befragt (etwa 23 Millionen Auskunftspflichtige).

Weitere Informationen zum Zensus 2022 und seinen Befragungen gibt es unter www.zensus2022.de. Insbesondere in den sozialen Medien kursieren verschiedene Falsch-Informationen. Mit den häufigsten Mythen räumen wir in unserem Faktencheck auf. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stehen außerdem unter www.zensus2022.de/kontakt sowie auf www.twitter.com/zensus2022 für Fragen bereit. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern Interviewpartnerinnen und -partner rund um die Themen des Zensus.

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Weitere Auskünfte: www.zensus2022.de/kontakt

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Pressestelle Statistisches Bundesamt

+49 (0) 611/75 34 44 oder schriftlich per Kontaktformular


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