Zensus Zensus 2022: Start der Befragungen

Pressemitteilung Nr. 15 vom 16. Mai 2022

  • Die Befragungen des Zensus 2022 sind gestartet
  • Für die persönlichen Befragungen werden drei Monate lang 100 000 Interviewerinnen und Interviewer im Einsatz sein
  • Gesetzlich festgelegter Zensus-Stichtag ist der 15. Mai 2022

 

WIESBADEN – Die Befragungen des Zensus 2022 sind gestartet und finden von Mitte Mai bis etwa Mitte August statt. Der Zensus 2022 liefert mit einer Bevölkerungszählung sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Am Sonntag, 15. Mai 2022, war der Stichtag für den Zensus in Deutschland. Das bedeutet, dass sich alle erfragten Angaben auf dieses Datum beziehen und somit vergleichbar sind.

Insgesamt werden beim Zensus über 30 Millionen Menschen befragt
Die Befragungen für die Gebäude- und Wohnungszählung mit etwa 23 Millionen Befragten sind bereits vor einigen Tagen gestartet und finden in erster Linie online statt. Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Immobilien erhalten hierzu Post mit den Online-Zugangsdaten von ihrem Statistischen Landesamt.
Weiterhin werden etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung (etwa 10,3 Millionen Personen) in einem kurzen, persönlichen Interview befragt. Die persönlichen Befragungen starten heute, dem 16. Mai 2022. „Für diese Befragungen werden bis zu 100 000 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer für die nächsten zwölf Wochen im Einsatz sein“, sagt Katja Wilken, Gesamtprojektleiterin des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt. Zum vereinbarten Termin zeigen die Interviewerinnen und Interviewer einen offiziellen Erhebungsbeauftragten-Ausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vor. Das persönliche Interview dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann kontaktarm an der Haustür erfolgen.

Online-Teilnahme am Zensus steht im Vordergrund
Etwa drei Viertel der Befragten beantworten im Anschluss daran noch weitere Fragen, etwa zu Bildung und Beruf. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten sie im Anschluss an das persönliche Interview. Für Menschen, die den Online-Fragebogen nicht nutzen können, ist auch eine Auskunft über Papierfragebogen möglich.

Darüber hinaus werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (etwa 300 000 Personen) befragt. Bei Gemeinschaftsunterkünften (etwa 60 000 Einrichtungen), zum Beispiel Seniorenheimen oder Flüchtlingsunterkünften, geben die Einrichtungsleitungen stellvertretend Auskunft.

Beim Zensus gibt es eine Auskunftspflicht
Alle Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Befragungen des Zensus Auskunft geben. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Dies ist gesetzlich durch das Zensusgesetz 2022 vorgegeben und für die benötigte hohe Genauigkeit und Qualität der Ergebnisse erforderlich.

Die Ergebnisse des Zensus sind für Deutschland höchst relevant
Die Ermittlung der Bevölkerungszahl durch den Zensus, ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche Regelungen. So werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt, die Stimmenverteilung im Bundesrat organisiert oder der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich berechnet. Weiterhin gewinnt der Zensus Informationen zum Wohnraum, zur Bildung
und zum Erwerbsleben der Bevölkerung. Die Zensus-Ergebnisse werden von den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der Europäischen Union als wichtige Datenbasis und Planungsgrundlage genutzt.

Die Materialien (Factsheet und Statement) zur Pressekonferenz 
„Zensus 2022: Start der Befragungen“ vom 16. Mai 2022, weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie Bilder zum Abdruck finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort finden Sie auch Musterfragebogen zu den Befragungen des Zensus 2022. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern Interviewpartnerinnen und -partner rund um die Themen des Zensus.

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