Zensus Der Weg zum Stichtag: Vorbereitungen für den Zensus 2022

Pressemitteilung Nr. 09 vom 23. März 2022

  • Ermittlung der Eigentümerinnen und Eigentümer zur Gebäude- und Wohnungszählung
  • Qualität der Melderegister hat sich verbessert
  • Kommunale Erhebungsstellen sowie Interviewerinnen und Interviewer bereiten Befragungen vor

     

WIESBADEN Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Er liefert verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen für Gemeinden, Bundesländer und Deutschland insgesamt. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Um einen reibungslosen Ablauf dieses Großprojektes zu gewährleisten, laufen die Vorbereitungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zensus 2022 schon seit mehreren Jahren. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. Beschäftigte vieler Kommunen und auch der Statistischen Ämter der Länder wurden für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter eingesetzt.

Eigentümerinnen und Eigentümer für 40 Millionen Wohnungen in Deutschland ermittelt
Seit 2018 haben die Statistischen Ämter der Länder die Eigentümerinnen und Eigentümer der ca. 40 Millionen Wohnungen und Wohngebäude für die Gebäude- und Wohnungszählung ermittelt. Hierfür wurden insbesondere Daten der Grundsteuerstellen und der Liegenschaftskataster zusammengeführt und in Zweifelsfällen um eine Vorbefragung ergänzt. Bei der Vorbefragung wurden unter anderem folgende Sachverhalte geklärt: Ist die Immobilie noch im Eigentum der Person oder wurde die Immobilie verkauft? Ist die Person noch unter der bekannten Anschrift erreichbar oder ist sie umgezogen?

Qualität amtlicher Meldedaten hat sich deutlich verbessert
Die Ermittlung der Bevölkerungszahlen findet beim Zensus 2022 auf Grundlage der amtlichen Melderegister statt und wird durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen ergänzt. Diese Stichprobe umfasst deutschlandweit etwa 10,2 Millionen Personen.
Im Vorfeld wurden die vorliegenden Daten aus den Melderegistern daraufhin überprüft, inwieweit Bürgerinnen und Bürger an mehreren Adressen gleichzeitig mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, da diese Eintragungen statistikintern bereinigt werden. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Qualität der Melderegister in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert hat. „Im Vergleich zum Zensus 2011 konnten wir dieses Mal wesentlich weniger Mehrfachanmeldungen feststellen, die wir statistisch bereinigen mussten“, sagt Katja Wilken, Gesamtprojektleiterin des Zensus 2022 beim Statistischen Bundesamt.
Der Datenschutz ist dabei gewährleistet. Wenn beim Zensus festgestellt wird, dass eine Person beispielsweise in zwei Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird deren Name in keinem Fall an die Gemeinden weitergegeben. Dies ist durch das sogenannte Rückspielverbot gesetzlich geregelt.

Kommunen bereiten Befragungen vor Ort vor
Die Kommunen bereiten die Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen vor Ort mit der Einrichtung von Erhebungsstellen vor. Die Befragungen erfolgen dann durch Interviewerinnen und Interviewer. Diese sogenannten Erhebungsbeauftragten werden im Vorfeld der Befragungen von den Erhebungsstellen sorgfältig ausgewählt und umfassend geschult. Einzelne Kommunen suchen derzeit noch Unterstützung für die anstehenden Befragungen. Vergütet wird die Tätigkeit mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung. Interessierte können sich bei ihrer Kommune melden
Die persönlichen Befragungen erfolgen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Alle weiteren Fragen können online beantwortet werden.

Weitere Informationen zum Zensus 2022, Factsheets sowie Bilder zum Abdruck finden Sie auf www.zensus2022.de.

Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern Interviewpartnerinnen und -partner rund um die Themen des Zensus.

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