Zensus Zensus 2022: Welche Befragungen gibt es?

Pressemitteilung Nr. 18 vom 8. Juni 2022

  • Beim Zensus 2022 gibt es grundsätzlich zwei Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern
  • Bei der Befragung der Haushalte werden 10,3 Millionen Menschen befragt
  • Bei der Gebäude- und Wohnungszählung geben 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer Auskunft über ihr Wohneigentum

     

WIESBADEN – Seit Mitte Mai werden in ganz Deutschland Menschen für den Zensus 2022 befragt. Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland wohnen, wie sie leben und arbeiten. Der Zensus basiert größtenteils auf Daten der Melderegister. Ergänzend dazu gibt es beim Zensus grundsätzlich zwei verschiedene Befragungen der Bürgerinnen und Bürger:

1. Bei der Befragung der Haushalte werden rund 10,3 Millionen Personen befragt. Zuvor wurden die Anschriften, an denen diese Personen leben, zufällig ausgewählt (Stichprobe). Personen, die in Wohnheimen leben, werden ebenfalls befragt (etwa 300 000). Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, werden nicht persönlich befragt. Sie werden über eine Befragung der Einrichtungsleitungen gezählt (etwa 60 000 Einrichtungsleitungen).
Bei der Befragung der Haushalte erhalten die ausgewählten Haushalte vorab eine schriftliche Terminankündigung. In einer persönlichen Befragung werden zunächst einige allgemeine Fragen gestellt. Drei Viertel der Personen beantworten weitere Fragen – vorzugsweise online – zu Bildung und zur Erwerbstätigkeit.

2. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen und sonstige Verfügungsberechtigte von Wohngebäuden oder Wohnungen befragt. Da kein Register für Wohnungen und Gebäude in Deutschland vorliegt, gibt es hier keine Stichprobe, sondern alle Wohnungen und Wohngebäude werden erfasst.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Teilnehmenden einen Brief mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Diejenigen, die keine Möglichkeit haben, die Fragen online zu beantworten, können auch einen Papierfragebogen nutzen. Je nach Bundesland wird entweder ein Papierfragebogen automatisch zugeschickt, wenn nach einigen Wochen noch keine Online-Rückmeldung eingegangen ist oder ein Papierfragebogen kann telefonisch angefordert werden. Einzelheiten sind dem jeweiligen Anschreiben zu entnehmen.

Wenn es der Zufall will, wird man zweimal befragt
Es kann passieren, dass Menschen in Deutschland sowohl an der Haushaltebefragung als auch an der Gebäude- und Wohnungszählung teilnehmen müssen. Personen, die Wohneigentum besitzen und zusätzlich auch in der Stichprobe der Haushaltebefragung gezogen wurden, werden dann zweimal vom Zensus befragt. Da vorab nicht bekannt ist, wer für die Stichprobe der Haushaltebefragung ausgewählt wurde, können die beiden Zensus-Befragungen nicht zusammengelegt werden.

Wiederholungsbefragung zur Qualitätsbewertung
Für einen kleinen Teil der Personen (etwa 400 000) aus der Haushaltebefragung wird diese Befragung mit einigen wenigen Fragen wiederholt. Damit kommt Deutschland einer von der Europäischen Union geforderten Qualitätsbewertung der Ergebnisse nach.

Es ist im Rahmen des Zensusgesetzes 2022 geregelt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei den zum Zensus zugehörigen Befragungen Auskunft geben müssen. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Bevor es zu Buß- oder Zwangsgeldern kommt, werden die Befragten erinnert. Erst nach einer erneuten Erinnerung können die Statistischen Ämter der Länder erstmalig ein meist dreistelliges Buß- oder Zwangsgeld verhängen.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie Bilder zum Abdruck finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort finden Sie auch Musterfragebogen zu den Befragungen des Zensus 2022. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern Interviewpartnerinnen und -partner rund um die Themen des Zensus.

Infografik zum Download:

Infografik zu den Befragungen (PDF, 524 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)


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