Zensus Zensus 2022: Wiederholungsbefragung zur Qualitätsbewertung läuft

Pressemitteilung Nr. 28 vom 17. August 2022

  • Kleiner Teil der Befragten wird ein zweites Mal kontaktiert
  • Wenige Fragen zu Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Wohnsitz
  • Auch bei der Wiederholungsbefragung besteht Auskunftspflicht

     

    WIESBADEN – Seit rund drei Monaten laufen die Befragungen für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen sind größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Diese Wiederholungsbefragung dauert nur etwa drei bis fünf Minuten. Bundesweit betrifft dies etwa 400 000 zufällig ausgewählte Personen. Das entspricht rund vier Prozent der Personen der Haushalte und Wohnheime, die bei der Erstbefragung Auskunft gegeben haben.

Ziel ist Qualitätsbewertung der Ergebnisse
Die Wiederholungsbefragung ist EU-weit vorgeschrieben und dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die vorhandenen Zensusergebnisse selbst werden aufgrund der Wiederholungsbefragung nicht verändert oder korrigiert. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Mitte November.

Auskunftspflicht bei der Befragung
Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.

Termin wird wieder schriftlich angekündigt
Der Ablauf der Wiederholungsbefragung gleicht dem der ersten Befragung. Die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus kündigen den ausgewählten Haushalten den persönlichen Befragungstermin für die Wiederholungsbefragung schriftlich an. Es handelt sich dabei nicht um dieselben Interviewerinnen und Interviewer wie beim Erstinterview. Zum persönlichen Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einem Personalausweis oder einem Reisepass, aus. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie Bilder zum Abdruck finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort finden Sie auch Musterfragebogen zu den Befragungen des Zensus 2022. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gern Interviewpartnerinnen und -partner rund um die Themen des Zensus.

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