Zensus Gemeinden liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 2. Februar 2020

Datum 21. Januar 2020

Ein zentrales Ziel des Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohner­zahlen zum Zensusstichtag. Damit nicht alle Einwohner­innen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf Daten aus den amtlichen Melderegistern zurück. Die Melde­register spielen daher für die Zensus­vorbereitung und -durchführung eine bedeutende Rolle.

In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Am 2. Februar übermitteln die Gemeinden zum dritten Mal Melde­register­daten an die Statistischen Landes­ämter.

Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 sind insgesamt fünf Datenlieferungen aus den Melderegistern sowie eine Pilotdaten­lieferung vorgesehen. Letztere wurde bereits im Januar 2019 durchgeführt und diente der Prüfung der Übermittlungs­wege und der Qualität der zu übermittelnden Daten sowie zum Test und zur Weiterentwicklung der Programme für die Durch­führung des Zensus 2021.

Mit der dritten Melde­registerdaten­lieferung am 2. Februar 2020 erfolgt die Aktualisierung des sogenannten Referenz­daten­bestandes. Der Referenz­daten­bestand enthält alle Anschriften aus den Melderegister- und Vermessungs­ämtern sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2021 als Grundlage für die Ziehung der Haushalts­stichprobe sowie zur Bereitstellung der Anschriften für die Vorbereitung der Personen­erhebungen und aktueller Eigentümer­anschriften, die für die Gebäude- und Wohnungs­zählung benötigt werden.

Die Statistischen Landesämter haben die Kommunen angeschrieben und über die erforderlichen Schritte zur Melde­register­daten­lieferung informiert. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Prüfungen auf Fehler sowie auf Vollzähligkeit der Datenlieferung pro Gemeinde. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Das jeweilige Statistische Landesamt erteilt die Freigabe zur Weitergabe der Landes­daten an den Referenz­daten­bestand. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Bundes­statistikgesetz (BStatG), das Zensus­vorbereitungs­gesetz (ZensVorbG2021) und das Zensusgesetz 2021 (ZensG). Die Daten­übermittlung erfolgt grundsätzlich verschlüsselt.