Zensus Bundeskabinett beschließt Verschiebung des Zensus 2021 um ein Jahr

Datum 2. September 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie soll der für das Jahr 2021 vorgesehene Zensus verschoben werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 2. September 2020 einen Gesetzentwurf beschlossen. Der Zensus-Stichtag soll demnach um ein Jahr verschoben und die für den Zensus erforderlichen Datenlieferungen und -erhebungen an den neuen Stichtag angepasst werden. Hintergrund der Verschiebung sind die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die öffentliche Verwaltung betrafen.

Am 29. Juli 2020 hat das Bundeskabinett bereits den Entwurf einer Rechtsverordnung zum Aussetzen der Melderegister-Datenlieferung im November 2020 beschlossen. Damit soll die laut Zensusgesetz 2021 vorgeschriebene Datenlieferung zur Vorbereitung des Zensus ausgesetzt werden, da diese bei einer Verschiebung des Zensus erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist. Der Bundesrat muss der Rechtsverordnung noch zustimmen.

Die aufgrund europarechtlicher Vorgaben notwendige Abstimmung der Stichtagsverschiebung mit der EU erfolgt parallel zum Gesetzgebungsprozess.

Für den Fall, dass bei einer längeren Fortdauer der Corona-Pandemie oder einer anderen besonderen Lage eine erneute Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich werden sollte, wird die Bundesregierung durch den beschlossenen Gesetzentwurf ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gehen aktuell davon aus, dass mit der Verschiebung des Stichtages um ein Jahr die Auswirkungen der Pandemie ausreichend kompensiert werden können. Ferner werden umfassende Maßnahmen zur Kontaktminimierung sowie umzusetzende Hygienekonzepte entwickelt, die beim Zensus im Jahr 2022 zum Einsatz kommen sollen.