Zensus Entwurf des Zensus­gesetzes im Bundes­tag beschlossen

Datum 14. Juni 2019

Der Gesetzentwurf der Bundes­regierung für ein Zensus­gesetz 2021 (ZensG 2021) befindet sich im Gesetz­gebungs­verfahren. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz­entwurf umfassend Stellung genommen. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung den Anliegen des Bundesrates teilweise zugestimmt. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06.06.2019 mit Änderungen angenommen.

Die Änderungen betreffen Ergänzungen der Merkmale der Gebäude- und Wohnungszählung (Energie­träger für Gebäude sowie Leerstands­gründe, Leerstands­dauer und Netto­kaltmiete für Wohnungen) und eine Ergänzung der Stichproben­regelung in Bezug auf Gemeinde­zusammen­schlüsse. Im Anschluss an den Gesetzes­beschluss des Bundestags befindet sich der Gesetz­entwurf derzeit im zweiten Durchgang des Bundesrats­verfahrens. Der Innen­ausschuss des Bundesrats hat ein­stimmig die Einberufung des Vermittlungs­ausschusses empfohlen.