Zensus Entwurf des Zensusgesetzes im Bundestag beschlossen
Datum 14. Juni 2019
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021) befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf umfassend Stellung genommen. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung den Anliegen des Bundesrates teilweise zugestimmt. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06.06.2019 mit Änderungen angenommen.
Die Änderungen betreffen Ergänzungen der Merkmale der Gebäude- und Wohnungszählung (Energieträger für Gebäude sowie Leerstandsgründe, Leerstandsdauer und Nettokaltmiete für Wohnungen) und eine Ergänzung der Stichprobenregelung in Bezug auf Gemeindezusammenschlüsse. Im Anschluss an den Gesetzesbeschluss des Bundestags befindet sich der Gesetzentwurf derzeit im zweiten Durchgang des Bundesratsverfahrens. Der Innenausschuss des Bundesrats hat einstimmig die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.