Zensus Erläuterungen zur Methodik des Zensus 2022

1. Allgemeine Informationen für Auszählungsauswertungen

Basis der Auswertung sind die Ergebnisse des Zensus 2022 mit Stichtag 15.05.2022.

Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird für Auswertungen, die ausschließlich auf demografischen Daten, Gebäude- und Wohnungsdaten, Haushaltsdaten und Familiendaten basieren, ein Verfahren der stochastischen Überlagerung nach der Cell-Key-Methode (CKM) angewendet.

Einige Fallzahlen werden daher gegenüber ihrem Originalwert leicht verändert ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich die ausgewiesenen Einzelwerte in der Tabelle nicht notwendigerweise zu den ausgewiesenen Summen addieren. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben eine hohe Datenqualität.

Eine eigenständige Bearbeitung und Berechnung von statistischen Kennzahlen aus den geheim gehaltenen Ergebnissen führt unter Umständen zu größeren Abweichungen von Originalergebnissen oder Unplausibilitäten.

Eine Sperrung von Auswertungen (in den Tabellen als Punkt . dargestellt) erfolgt nur dann, wenn die Tabelle - oder Teile der Tabelle - ein zu hohes Aufdeckungsrisiko und/oder einen zu hohen Informationsverlust bergen.

Die Bevölkerungszahl (Insgesamt) wird durch die statistische Geheimhaltung nicht verändert. Aus diesem Grund kann die Summe der Einzelergebnisse einer Tabelle von der Bevölkerungszahl abweichen.

Das Ergebnis der Regionalebene "Bund" umfasst neben den in Deutschland lebenden Personen zusätzlich die im Ausland tätigen Angehörigen der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes einschließlich ihrer dort ansässigen Familien. Die Summe der Länderergebnisse ist daher kleiner als das Bundesergebnis.

2. Bevölkerungszahl (nachrichtlich)

In bundesweit 163 Gemeinden konnten für insgesamt 277 Anschriften die Daten nicht vollständig erhoben und verarbeitet werden, obwohl die Anschriften für die Zensusbefragung ausgewählt worden waren. Diese Anschriften wurden zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung als vermeintliche Sonderbereichsanschriften in die Auswahl für die Erhebung aufgenommen. Es hat sich jedoch später herausgestellt, dass es sich doch nicht um Sonderbereichsanschriften handelte. Diese Anschriften mussten daher wie Stichprobenanschriften erhoben werden. An bundesweit 277 Anschriften konnten in dieser Konstellation die Befragungen allerdings nicht oder nicht hinreichend zuverlässig durchgeführt werden – zum Beispiel wegen unklarer Abgrenzung der Anschrift. Die an diesen Anschriften melderechtlich erfassten Personen (8 766 Personen) werden aber bei der Einwohnerzahl der Gemeinden berücksichtigt. Es liegen jedoch keine Ergebnisse zu den weiteren im Rahmen des Zensus erfassten Bereichen (Demografie, Haushalte und Familien, Bildungsstand und Erwerbstätigkeit) vor.

3. Allgemeine Informationen für hochgerechnete Auswertungen

Basis der Auswertung sind die Ergebnisse des Zensus 2022 mit Stichtag 15.05.2022 

Die aus der Stichprobenerhebung hochgerechneten Ergebnisse werden auf ein Vielfaches von zehn gerundet ausgewiesen. Die in den Ergebnistabellen dargestellten Summenwerte werden stets auf Basis der nicht gerundeten Ausgangswerte ermittelt, weshalb diese von der Summe der ausgewiesenen Einzelwerte abweichen können.

Bei den hochgerechneten Zensusergebnissen aus der Haushaltsstichprobe werden die Ergebnisse mit zu geringen Besetzungszahlen nicht ausgewiesen, sondern durch einen Schrägstrich ("/") ersetzt.

Ohne Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Ohne im Ausland tätige Angehörige der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Dienstes sowie ihre dort ansässigen Familien.

Eine eigenständige Bearbeitung und Berechnung von statistischen Kennzahlen aus den hochgerechneten gerundeten Ergebnissen führt unter Umständen zu größeren Abweichungen von Originalergebnissen oder Unplausibilitäten.