FAQ Warum wurde ich für den Fragebogentest ausgewählt?

Sie gehören zu den 50 000 Eigentümerinnen und Eigentümern, die durch ein statistisches Zufallsverfahrens für diesen Test ausgewählt wurden. Die Anschriften haben die Statistischen Ämter aus Verwaltungsregistern entnommen. Welche Registerdaten übermittelt werden dürfen, ist im Zensusvorbereitungsgesetz geregelt.

§ 8 und § 12 des ZensVorbG 2021 legen fest, dass Stellen öffentlicher Verwaltung, die über Angaben zu Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen verfügen, Daten an die amtliche Statistik übermitteln dürfen. Solche öffentlichen Stellen sind beispielsweise die Grundsteuerstellen, das Grundbuchamt, die Finanzverwaltung oder die Ver- und Entsorgungsunternehmen.