FAQ Können Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Kosten in Rechnung gestellt werden?

Ob eine Hausverwaltung im Rahmen der GWZ ihren Aufwand in Rechnung stellen kann, hängt von dem Inhalt des Verwaltungsvertrages ab, der mit den Eigentümerinnen und Eigentümern getroffenen wurde. Aussagen darüber, ob gegebenenfalls veranschlagte Kosten rechtmäßig sind, können von den statistischen Ämtern nicht getroffen werden.

Der amtliche Fragebogen kann grundsätzlich auch von den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern ausgefüllt werden. Eigentümerseite und Verwaltung können sich darauf verständigen, wer die Auskunft gibt. Eine Auskunft pro Wohneinheit ist ausreichend.