FAQ Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Pilotstudie?

Die Pilotstudie führen wir aufgrund des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) § 6 Absatz 3 durch. Es besteht keine Auskunftspflicht. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zur DS-GVO finden Sie in unserem Internetangebot.