FAQ Welche Angaben werden in der Vorbefragung 2021 zur Gebäude- und Wohnungszählung erfragt?

  • Korrekte Gebäudeanschrift, Name und Anschrift der auskunftspflichtigen Person
  • Eigentumsverhältnisse zum Zensusstichtag (zum Beispiel Gebäudeeigentum, Wohnungseigentum, Verwaltung oder Eigentumswechsel)
  • Auskunft darüber, ob der befragten Person die notwendigen Angaben zu Gebäuden und Wohnungen zum Zensusstichtag vorliegen oder eine andere Person die Auskunft erteilen muss. Ggf. Nennung einer Person, die Auskunft erteilen kann
  • Auskunft über die Wohnraumeigenschaft an der betreffenden Gebäudeanschrift
  • Angabe zu eventuell weiteren Gebäuden mit Wohnraum an der Gebäudeanschrift (zum Beispiel Hinterhaus oder Seitenflügel)

Einen Überblick zu den erfragten Angaben finden Sie auch im Musterfragebogen.