Zensus Was passiert, wenn die Auskunftspflichtigen zur Gebäude- und Wohnungszählung nicht auf die Post zur Befragung reagieren?

Die Auskunftspflichtigen werden durch ein Erinnerungsschreiben an Ihre Auskunftspflicht erinnert. Bei weiterhin unterbleibender Auskunft kann auch ein Mahnverfahren eingeleitet werden.