Zensus Fehlbestände werden nur an Stichprobenanschriften festgestellt. Führt dies zu einer systematischen Unterschätzung der Fehlbestände?

An Stichprobenanschriften wird nur festgestellt, ob eine Person an der Anschrift wohnt oder nicht. Die Eigenschaft „Fehlbestand“ oder „Karteileiche“ ergibt sich erst durch Abgleich mit dem statistikinternen Personen-Registerbestand (auf Basis der Melderegister). Da diese von der Stichprobe auf die Gemeinde hochgerechnet werden, findet keine Unterschätzung statt.