Zensus Wie erfolgt die Zählung von Wohnungslosen im Zensus 2022?

Bedingt durch Änderungen in den rechtlichen Vorgaben dürfen Wohnungslose, die an Anschriften gemeldet sind, an denen sie bekanntermaßen nicht wohnen oder wohnen können (zum Beispiel im Rathaus) - anders als beim Zensus 2011 - beim Zensus 2022 nicht zur Bevölkerungszahl gezählt werden. Dies gilt auch für übermittelte Personen mit „unechten Anschriften“, die beispielsweise im Straßennamen die Angabe „ohne festen Wohnsitz“ enthalten. Wohnungslose, die sich in (Not-)Unterkünften aufhalten und von der jeweiligen Einrichtungsleitung im Rahmen der Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gemeldet werden, zählen wie beim Zensus 2011 zur amtlichen Einwohnerzahl.