Zensus Wie sind Unterkünfte einzuordnen, an der die Bewohnerinnen und Bewohner selbst wirtschaften, aber noch durch Personal (Integration, Sozialarbeit) betreut werden?

Handelt es sich um Unterkünfte, in denen die Bewohnenden selbstständig wirtschaften und die den festgelegten Merkmalen eines Wohnheims entsprechen, werden diese als Wohnheim erhoben. Handelt es sich hingegen zum Beispiel nur um einzelne Wohngruppen oder angemietete Wohnungen innerhalb eines Gebäudes, werden diese nicht als Sonderbereich erhoben.