Zensus Wie wird der Datenschutz bei einer Zusammenarbeit mit externen Callcentern gewährleistet?

Der Einsatz externer Callcenter im Rahmen des Zensus und die Einhaltung datenschutz- und statistikrechtlicher Vorgaben in diesem Zusammenhang soll unter anderem durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen zwischen dem zuständigen Statistischen Amt und dem Dienstleister gewährleistet werden. Insbesondere ist eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO abzuschließen.