Zensus Werden die Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung für das kommende Gebäude- und Wohnungsregister weiterverwendet?

Nein. Es werden keine Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung für den Aufbau des Gebäude- und Wohnungsregisters verwendet. Eine Verwendung der erhobenen Daten für diesen Zweck ist rechtlich nicht zulässig. Das Gebäude- und Wohnungsregister soll als Verwaltungsregister außerhalb der Statistik aufgebaut und geführt werden. Dies ermöglicht eine Nutzung für eine Vielzahl von Verwaltungszwecken durch unterschiedliche Stellen bei Bund, Ländern und Kommunen. Die Angaben der Gebäude- und Wohnungszählung im Zensus werden ausschließlich für statistische Zwecke ermittelt und dürfen auch nur innerhalb der Statistik sowie für die Veröffentlichung aggregierter Ergebnisse genutzt werden. Es gilt das Statistikgeheimnis. Eine Rückübermittlung der Angaben in die Verwaltung und eine Nutzung zum Aufbau des Gebäude- und Wohnungsregisters ist daher ausgeschlossen.