Zensus Wie erfolgt die Unterscheidung von Wohnheimen (eigene Haushaltsführung) und Gemeinschaftsunterkünften (keine eigene Haushaltsführung)?

Gemeinschaftsunterkünfte sind Einrichtungen, die den Wohnbedürfnissen sowie der Betreuung und/oder Versorgung bestimmter Bevölkerungskreise dienen.
Gemeinschaftsunterkünfte verfügen über gemeinsam zu nutzende Räume. In Gemeinschaftsunterkünften gibt es keine eigene Haushaltsführung, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften nicht selbständig und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Wohnheime sind Einrichtungen, die den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen.
Wohnheime verfügen in der Regel über gemeinsam zu nutzende Räume. In Wohnheimen gibt es eine eigene Haushaltsführung, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbständig und werden in der Unterkunft nicht durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.