Was ist der Zensus? Gesetzliche Grundlagen

Ein Großprojekt wie der Zensus 2022 benötigt eine lange Vorlaufzeit. In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensus­vorbereitungs­gesetz (ZensVorbG) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungs­registers.

Die konkrete Durchführung des Zensus wird durch das Zensus­gesetz geregelt. Dieses legt unter anderem die Merkmale, die erhoben werden sollen, und alle weiteren Vorgaben fest.
Weitere Gesetze und Verordnungen sowie die Unterrichtungen sind hier aufgeführt:

Zensusgesetz

Am 3. Dezember 2019 ist das Zensusgesetz in Kraft getreten. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus geschaffen. Im Zensusgesetz werden die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushalte­befragung auf Stichprobenbasis und die Erhebungen in Wohnheimen und Gemein­schafts­unterkünften festgelegt. Auch die Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes, die Kosten­aufteilung zwischen Bund und Ländern und der Stichprobenumfang sind darin geregelt.

Gesetz zur Verschiebung des Zensus

Der Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden.

Zensus­vorbereitungs­gesetz

Das Gesetz zur Vorbereitung eines register­gestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungs­zählung enthält die rechtlichen Voraus­setzungen für die notwendigen Vorlauf­arbeiten des register­gestützten Zensus 2022. Das Gesetz regelt unter anderem

  • den Aufbau der für die Vorbereitung des register­gestützten Zensus 2022 benötigten Infra­struktur
  • die Verant­wortlichkeit des Statistischen Bundesamtes für den zentralen IT-Betrieb und für die IT-Entwicklung
  • den Aufbau und die Haltung des anschriften­bezogenen Steuerungs­registers
  • die zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungs­registers erforderlichen Daten­quellen und deren Übermittlungen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durch die Melde­behörden, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, die für die Geobasisdaten zuständigen Landesbehörden (Vermessungs­verwaltung), die Finanz­verwaltung und die Grund­steuer­stellen.

Neben den Daten, die dem Aufbau eines Anschriften­bestandes dienen, enthält das Steuerungs­register auch die erforderlichen Daten zur Identifizierung

  • der Eigentümer und Verwalter von Wohnraum (Auskunftspflichtige der Gebäude- und Wohnungszählung)
  • der Träger, Eigentümer oder Verwalter von Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften (Auskunfts­pflichtige der Erhebung an Anschriften mit Sonder­bereichen).

Daten­lieferung aus den Melde­registern

Das Zensusvorbereitungsgesetz regelt insbesondere die Lieferung von Melde­register­daten der Kommunen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die erste Datenlieferung diente als Test­durchlauf für die weiteren Daten­übermitt­lungen. Damit können Übermitt­lungs­wege und die Qualität der Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüft werden. Weiterhin wird mit den Daten die Software zur Durch­führung des Zensus 2022 getestet und weiter­entwickelt.
Die Pilotdaten­lieferung erfolgte am 13. Januar 2019. Insgesamt finden fünf weitere Datenübermittlungen zu verschiedenen Zeitpunkten statt.

EU-Verordnung

Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitglieds­staaten zur Erfassung von Bevölkerungs­ergebnissen. Grundlage ist ein festgelegter Merkmals­katalog. So sind die Ergeb­nisse EU-weit miteinander vergleichbar.

Steuerungs­register

Das Steuerungs­register bildet das Fundament für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Zensus 2022. Es wird aus den Daten der Melde­behörden und den Daten der Vermessungs­verwaltungen aufgebaut und von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gepflegt. Angaben zu Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen werden zudem beispielsweise von Stellen bezogen, die für die Grundsteuer oder die Grund­bücher zuständig sind. Im Ergebnis beinhaltet es:

  • alle Anschriften in Deutschland, an denen Wohnraum existiert,
  • Angaben zu den Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
  • Anschriften, an denen Wohnheime und Gemeinschafts­unterkünfte (sogenannte Sonderbereiche) existieren, einschließlich Angaben zu deren Träger.

Darüber hinaus erfüllt es im Zensus eine Vielzahl von Aufgaben:

  1. Es bildet die Grund­gesamtheit für alle im Rahmen der flächendeckenden Gebäude- und Wohnungs­zählung zu erhebenden Einheiten sowie für die im Rahmen der flächen­deckenden Erhebung an Sonderbereichen zu befragenden Bewohnerinnen und Bewohner.
  2. Es ist die Auswahl­grundlage für die beim Zensus vorgesehene Stich­probe der Haushalte­befragung.
  3. Es dient der Steuerung und Kontrolle des Ablaufs aller (Teil-) Erhebungen des Zensus.
  4. Mit Hilfe des Steuerungs­registers werden die unterschiedlichen Daten zusammen­geführt, die im Rahmen des Zensus als Verwaltungs­daten bezogen sowie direkt erhoben werden.
  5. Es dient abschließend als Grundlage für raumbezogene Analysen und die Darstellung von statistischen Ergebnissen. Durch die enthaltenen raumbezogenen Merkmale ist eine kleinräumige Auswertung des Zensus möglich.

Unterrichtungen nach § 17 Bundes­statistik­gesetz und nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung

Unterrichtung zur Haushaltebefragung (PDF, 58 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Unterrichtung zur Kurzbefragung der Haushalte (PDF, 57 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Unterrichtung zur Befragung an Wohnheimen (PDF, 60 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Unterrichtung zur Kurzbefragung an Wohnheimen (PDF, 58 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Unterrichtung zur Gebäude- und Wohnungszählung (PDF, 54 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Unterrichtung zur Befragung an Gemeinschaftsunterkünften (PDF, 55 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Unterrichtung zur Wiederholungsbefragung (PDF, 56 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Unterrichtung zur Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung (PDF, 70 kB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)