Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfüllen gemeinsam die Aufgaben der amtlichen Statistik in Deutschland. Als neutrale, objektive und wissenschaftlich unabhängige Institutionen informieren sie über gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Strukturen, Zusammenhänge und Entwicklungen und zeigen politische Handlungsfelder auf. Mit der Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung statistischer Daten werden sie dem Grundrecht auf Information gerecht und liefern eine wichtige Basis für demokratische, faktenbasierte Entscheidungsprozesse.
In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.