Wer wurde befragt? Das unterscheidet die Gebäude- und Wohnungszählung von der Feststellungserklärung für die Grundsteuer

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 Grundsteuererklärungen abgegeben. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer. Die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig.

Aus Datenschutzgründen können die Erhebungen nicht zusammengelegt werden. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben genutzt. Dies ist durch das sogenannte Rückspielverbot gewährleistet, das eine Weitergabe von Daten, die im Zuge der Zensuserhebung 2022 erhoben wurden, an andere staatliche Stellen untersagt.

Alle weiteren Informationen zur Grundsteuerreform und den Grundsteuererklärungen finden Sie auf www.grundsteuerreform.de.