Wer wurde befragt? Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung

2020 fand die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung statt. Dabei wurde ein Teil aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt. Die Fragen der Vorbefragung konnten schnell und einfach auf unserer Startseite über einen kurzen Online-Fragebogen beantwortet werden. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhielten die auskunftspflichtigen Personen per Brief.

Mithilfe der Informationen aus der Vorbefragung überprüften die Statistischen Ämter der Länder die ihnen vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen auf ihre Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 korrekt vorliegen.

Ziel der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung

Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung diente der Qualitätssicherung der Angaben zu Gebäuden und der zugehörigen auskunftspflichtigen Personen, die den Statistischen Ämtern der Länder vorliegen. Mithilfe der Vorbefragung wurde ermittelt, ob die vorliegenden Eigentümer- und Gebäudedaten aktuell und von guter Qualität sind. Sie war damit ein wichtiger Meilenstein für einen reibungslosen Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022.

Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die Vorbefragung und die Gebäude- und Wohnungszählung dienten, stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden mussten. Außerdem bildeten diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab – dynamische Ereignisse, wie beispielsweise spätere Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, waren möglicherweise noch nicht enthalten und sollten mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.

Wer wurde in der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung befragt?

Auskunftspflichtig für die Vorbefragung waren unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen. Zur Gruppe der Auskunftspflichtigen gehörten aber auch sonstige verfügungs- und nutzungsberechtigte Personen wie zum Beispiel Erbbauberechtigte. Für die erfolgte Vorbefragung bestand für die Befragten eine Auskunftspflicht.

Anders als bei der eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 wurden bei der Vorbefragung nicht alle Auskunftspflichtigen befragt, sondern nur ein Teil. Die Entscheidung über deren Auswahl hing von Struktur und Aktualität der vorliegenden Daten ab und oblag dem jeweiligen Statistischen Landesamt.

Inhalte der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung

Die Vorbefragung beinhaltete maximal elf Fragen, die schnell und einfach online beantwortet werden konnten. Mithilfe dieser Fragen wurde vor allem geprüft, ob die vorliegende Gebäudeanschrift korrekt war und ob die ermittelten Auskunftspflichtigen die erforderlichen Informationen zur betreffenden Gebäudeanschrift geben konnten. Weiterhin wurden offene Fragen geklärt, wie zum Beispiel ein möglicher Eigentümerwechsel, der in den bereits vorliegenden Daten noch nicht erfasst wurde. Wie der Online-Fragebogen aufgebaut war, erfahren Sie hier.

Datenschutz und Rechtsgrundlage


Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Die folgenden Punkte sind daher für die Aktuali­sierung der Vorbefragung besonders wichtig.

Schweigepflicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Um die Sicherheit der erhobenen Daten zu gewährleisten, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auf die Wahrung der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.

Verschlüsselte Datenübermittlung

Die Online-Datenübermittlung erfolgte verschlüsselt. Wir geben Ihre Daten außerdem zu keinem Zeit-punkt an Dritte weiter, auch nicht an andere Behörden.
Es werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingehalten. Es ist den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zudem nicht gestattet, die beim Zensus ermittelten Informationen zu einzelnen Personen an die Kommunen weiterzugeben.

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung ist durch § 6 Absatz 1 Bundesstatistikgesetz (BStatG) gegeben. Dieser Paragraph regelt die Auskunftspflicht sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bundesstatistiken, die durch Rechtsvorschriften angeordnet wurden und bildet die Basis für Fragen zur Klärung des Berichtskreises. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob die angeschriebene Person tatsächlich Eigentümerin oder Eigentümer der entsprechenden Erhebungseinheit und somit auskunftspflichtig ist.

Kontakt

Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen oder technischen Problemen über das Kontaktformular.

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