Wer wurde befragt? Die Wiederholungsbefragung beim Zensus 2022

Der Zensus 2022 zeigt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Etwa 10,3 Millionen Menschen wurden dazu in Haushalten und Wohnheimen befragt.

Bei einem kleinen Teil der Befragten – etwa 400 000 Personen (bundesweit 4 % der Haushalte und Wohnheime) – wurde das kurze persönliche Interview wiederholt. Die Haushalte oder Wohnheime wurden für die Wiederholungsbefragung stichprobenartig ausgewählt.

Warum war eine Wiederholungsbefragung notwendig?

Die Wiederholungsbefragung diente der Qualitätssicherung der Ergebnisse beim Zensus 2022. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung wurden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wurde geprüft, ob alle Auskunftspflichtigen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die Wiederholungsbefragung konnte somit potenzielle Messfehler der vorherigen Befragungen aufdecken.

Welche Fragen wurden bei der Wiederholungsbefragung gestellt?

Bei der Wiederholungsbefragung wurden einige wenige Fragen gestellt. Es wurde nach Namen und Vornamen sowie nach Geschlecht und Geburtsdatum gefragt. Außerdem wurde erfragt, ob es neben der Hauptwohnung weitere Wohnsitze gibt.

Wie lief die Wiederholungsbefragung ab?

Die Wiederholungsbefragung fand zeitgleich zur Haupterhebung statt. Die sogenannten Erhebungsbeauftragten kündigten den Befragungstermin an den ausgewählten Haushalten schriftlich an. Zum Befragungstermin wiesen sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis, z. B. Personalausweis oder Reisepass, aus und führten ein kurzes persönliches Interview durch.
Bei der Wiederholungsbefragung bestand ebenfalls gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht war nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.