Wer wurde befragt? Die Befragung an Wohnheimen und an Gemeinschaftsunterkünften beim Zensus 2022

An Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften fand beim Zensus 2022 eine Vollerhebung statt.
Das bedeutet, es wurden Daten zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern erhoben.

In dem Musterfragebogen der Gemeinschaftsunterkünfte und dem Musterfragebogen der Wohnheime finden Sie eine Übersicht zu den Fragen der Haupterhebung.

An Wohnheimen und an Gemeinschaftsunterkünften gibt es eine hohe Fluktuation: Es ziehen regelmäßig Menschen ein und wieder aus. Dadurch kann es zu überdurchschnittlich vielen Fehlern in den einzelnen Registern kommen. Durch die Befragung in der Haupterhebung wurden diese Fehler korrigiert.

Wer wurde befragt?

Die Befragung fand an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt.

Zu den Wohnheimen zählen beispielsweise Studierenden- oder Arbeitendenwohnheime. Hier wird von einer eigenen Haushaltsführung ausgegangen, das heißt die Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaften selbstständig.

Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.

Wie lief die Befragung ab?

In bundesweit etwa 9 000 Wohnheimen wurden alle Menschen direkt befragt, die zum Stichtag dort wohnen. Die Befragung lief grundsätzlich wie bei der Haushaltebefragung ab. Die Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragen, kündigten sich in jedem Fall vor der Befragung mit einer Terminankündigungskarte schriftlich an.

Vor Ort stellten die Erhebungsbeauftragen dann fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wurde nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum, -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand, der Wohnsituation und Staatsangehörigkeit gefragt.

An einem Teil der Anschriften mit Wohnheimen wurden die Menschen ebenfalls zusätzlich zu weiteren Merkmalen befragt, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Registern enthalten sind. In diesem Fall kam ein erweiterter Fragenkatalog zum Einsatz, der auch Fragen zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit beinhaltete.
Diese Angaben konnten die Personen selbstständig über den Online-Fragebogen auf www.zensus2022.de beantworten. Die entsprechenden Zugangsdaten erhielten sie im Anschluss an die kurze persönliche Befragung durch die oder den Erhebungsbeauftragten.

Personen, die zu zusätzlichen Merkmalen wie zum Beispiel zur Bildung oder Erwerbstätigkeit Auskunft gaben, benötigen dafür etwa zehn bis 15 Minuten.

An etwa 53 000 Gemeinschaftsunterkünften übernahm die Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunftspflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner. Von Personen in Gemeinschaftsunterkünften wurden folgende Daten erfasst: Familienname und Vorname, Geburtsdatum, -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit.

Von Personen in Gemeinschaftsunterkünften wurden folgende Daten erfasst: Familienname und Vorname, Geburtsdatum, -staat und -ort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit.

Vor der Befragung kündigten sich auch hier die Erhebungsbeauftragen in jedem Fall schriftlich mit einer Terminankündigungskarte an und übergaben dann vor Ort die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen an die Einrichtungsleitung.

Was ist bisher passiert?

Für die Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wurden zur Vorbereitung der Erhebung alle Anschriften und deren Besonderheiten ermittelt und die Qualität gesichert. Hierfür wurden im Vorfeld die Vorerhebung bei den Trägern, die Vorbefragung und die Aktualisierung der Vorbefragung durchgeführt.

Vorerhebung bei den Trägern ab Frühjahr 2019

Zur Vorbereitung der Erhebung wurden zunächst mögliche Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte von den Statistischen Ämtern der Länder recherchiert.
Auf Basis dieser Recherche wurden die Träger von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Einrichtungen ohne (bekannten) Träger im Frühjahr 2019 angeschrieben.

So konnten die recherchierten Informationen überprüft sowie gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen werden in § 11 Zensusvorbereitungsgesetz 2022 geregelt. Die Ergebnisse dieser Abfrage dienten dazu, weitere Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften zu finden und die Qualität bereits recherchierter Anschriften zu sichern.

Vorbefragung ab Anfang 2020

Ab Anfang 2020 wurde direkt bei den Leitungen oder bei den Trägern der Einrichtungen eine Vorbefragung durchgeführt. Dadurch wurden weitere wesentliche Fragen zu den Einrichtungen vor der Durchführung der Haupterhebung geklärt.
Die Vorbefragung enthielt unter anderem Fragen zu Art beziehungsweise Zweck der Einrichtung, Anzahl der Plätze, Besonderheiten an der Anschrift (z. B. Nebeneingänge, weitere Gebäudeteile) und geplanten Veränderungen bis Mai 2022.

Aktualisierung der Vorbefragung ab Frühjahr 2021

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Daher mussten Informationen zu Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften aus der im letzten Jahr durchgeführten Vorbefragung aktualisiert und zwischenzeitlich neu hinzugekommene Einrichtungen befragt werden.
Weitere Informationen zu den Zielen und Inhalten gibt es in der aktualisierten Vorbefragung.

Was passiert mit den Daten?

Durch strenge gesetzliche Vorgaben wird in jeder Phase sichergestellt, dass alle Daten bei uns sicher und vor einer Einsichtnahme Dritte geschützt sind. Auf unserer Seite Datenschutz und Informationssicherheit haben wir alle wichtigen Informationen zu den strengen Vorgaben des Datenschutzes beim Zensus 2022 zusammengefasst.