Wer wurde befragt?

01 Erhebungen und Befragte

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützte sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie lieferten die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern, wurde in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt.

Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wurde bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern war die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 wurden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Die Befragungsumfänge für die Haushaltebefragung und für die Gebäude- und Wohnungszählung nach Ländern haben wir auf einer Sonderseite zusammengestellt.

02 Online-Fragebogen

Der Online-Fragebogen bot sowohl für Befragte als auch für die Statistischen Ämter erhebliche Vorteile. Daten, die online eingehen, sind im Vergleich zu Daten aus Papierfragebogen genauer. Die Dauer der anschließenden Aufbereitung ist kürzer, so dass die Ergebnisse schneller veröffentlicht werden können. Und nicht zuletzt sind Online-Befragungen wesentlich ressourcen­schonender als postalische Befragungen mit gedruckten Fragebogen. Unser Ziel war es daher, dass der Fragebogen standardmäßig online ausgefüllt wird. Das galt für die Haushalte­befragung und die Gebäude- und Wohnungszählung. Dafür mussten unsere Vorbereitungen und die Erhebungs­prozesse von Anfang an auf die Online­befragung ausgerichtet werden.

Der wichtigste Qualitätsgewinn liegt in der Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit, die u. a. durch einen höheren Anteil an Online-Meldungen erreicht werden soll. Die Beantwortung mittels elektronischen Fragebogens führt zu plausibleren Ergebnissen. Schon bei der Eingabe durch die Befragten werden die Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit hin geprüft und Tippfehler angezeigt. Zudem wird die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich gehalten. Durch eine gezielte Filterführung bekamen die Befragten bei der Gebäude- und Wohnungs­zählung nur die Fragen angezeigt, die sie tatsächlich beantworten mussten. Das vereinfachte die Beantwortung und verkürzte diese auf wenige Minuten.

Weniger gedruckte Fragebogen trugen schließlich wesentlich zur Ressourcenschonung bei. Dies war sowohl wirtschaftlicher als auch besser für die Umwelt. Allein die ausgefüllten Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung beim Zensus 2011 wären übereinander­gestapelt höher gewesen als der Mount Everest mit seinen 8 848 Metern Höhe. Weniger Papierfragebogen bedeuteten auch weniger Transportwege und dadurch weniger CO2-Ausstoß. Kosteneinsparungen ergaben sich vor allem durch verringerte Druck- und Portokosten. Des Weiteren wurde die kostenintensive manuelle Nachbearbeitung der Papierfragebogen stark reduziert.

03 Haushaltebefragung

Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Hierfür wurden aber nicht alle Menschen befragt, sondern nur ein Teil der Bevölkerung.
Um Informationen für ganz Deutschland zu erhalten, lassen sich die Ergebnisse dieser Befragung mithilfe mathematischer Verfahren auf die gesamte Bevölkerung hochrechnen.

Etwas mehr als 10 % der Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands wurden dabei befragt. Das sind etwa 10,3 Millionen Menschen. In dem Musterfragebogen der Haushaltebefragung erfahren Sie, welche Angaben bei der Haushaltebefragung benötigt wurden.

04 Wohnheime und Gemein­schaftsunterkünfte

An Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften fand beim Zensus 2022 eine Vollerhebung statt. Das bedeutet, es wurden Daten zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern erhoben.

An Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gibt es eine hohe Fluktuation: Es ziehen regelmäßig Menschen ein und wieder aus. Dadurch kann es zu überdurchschnittlich vielen Fehlern in den einzelnen Registern kommen. Durch die Befragung in der Haupterhebung werden diese Fehler korrigiert.

In dem Musterfragebogen der Gemeinschaftsunterkünfte und dem Musterfragebogen der Wohnheime erfahren Sie, welche Angaben bei der Haupterhebung benötigt wurden.

05 Gebäude- und Wohnungszählung

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl war deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022.

Ziel der GWZ war die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht bestand für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden in Zukunft eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.

Die genauen Fragen konnten zuvor bereits dem Musterfragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung entnommen werden.

06 Wiederholungsbefragung

Der Zensus 2022 zeigt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Etwa 10,3 Millionen Menschen wurden dazu in Haushalten und Wohnheimen befragt.

Bei einem kleinen Teil von ihnen – etwa 400 000 Personen (bundesweit 4 % der Haushalte und Wohnheime) – wurde das kurze persönliche Interview wiederholt. Die Haushalte oder Wohnheime wurden für die Wiederholungsbefragung stichprobenartig ausgewählt.

07 Hygienemaßnahmen bei den Befragungen

Die persönlichen Befragungen erfolgten beim Zensus 2022 nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Je nach Bundesland konnten sich diese Vorgaben unterscheiden. Die Befragungen vor Ort waren kurz, kontaktarm und konnten an beziehungsweise vor der Tür im Freien erledigt werden. Die Interviewerin beziehungsweise der Interviewer durfte nur auf ausdrücklichen Wunsch die Wohnung oder das Haus betreten.