Wer wurde befragt? Die Pilotstudie für den Zensus 2021

Was ist die Pilotstudie zum Zensus 2021?

Im Moment laufen die Vorbereitungen für den nächsten bundes­weiten Zensus im Jahr 2021. Die Pilot­studie ist eine Probe­befragung, die wir durchgeführt haben, damit die eigentliche Befragung reibungslos abläuft. Das spart kosten­intensive Nach­arbeiten und verbessert die Qualität der Ergebnisse.

Der Zensus wird 2021 in persönlichen Interviews und in einer Online-Befragung durchgeführt. Auch in der Probe­befragung fand daher zuerst ein kurzes persönliches Interview statt. Danach konnten einige Haushalte noch den Online-Fragebogen mit zusätzlichen Fragen testen. Das Ziel der Probe­befragung ist es, heraus­zu­finden, ob z. B. die Fragen verständlich formuliert sind, ob der Online-Fragebogen gut funktioniert und wie der Einsatz der Inter­viewer­innen und Inter­viewer (sogenannte Erhebungs­beauftragte) in der Praxis verläuft. Dieses Vorgehen bezeichnet man in der empirischen Sozial­forschung als Pretest.

Wie haben wir die Teilnehmer­innen und Teilnehmer der Pilotstudie ausgewählt?

Insgesamt haben 78 Gemeinden in ganz Deutschland an der Pilotstudie teilgenommen. Aus ihnen wurden durch eine Zufalls­stichprobe etwa 40 000 Haushalte ausgewählt. Alle Bewohner­innen und Bewohner dieser Haushalte waren zur Teilnahme an der Pilotstudie eingeladen.

Wie lief die Teilnahme an der Pilotstudie ab?

Die Teilnahme an der Pilotstudie war freiwillig und verlief in drei Schritten:

  1. Die zufällig ausgewählten Haushalte haben einen Brief mit einem Termin­vorschlag erhalten. Sagte ihnen der Zeitpunkt zu, besuchte sie zu diesem Termin eine Interviewerin bzw. ein Interviewer des Statistischen Landesamtes.
  2. In einem kurzen persönlichen Interview haben wir den Befragten allgemeine Fragen (zum Beispiel Name, Geschlecht, Familien­stand, Staats­angehörigkeit) zu ihrer Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Diese Interviews dauerten jeweils etwa 5 bis 10 Minuten.
  3. Einige Haushalte haben nach dem persönlichen Interview auch Online-Zugangsdaten erhalten. Damit konnten sie und alle weiteren Haushalts­mitglieder je einen Online-Fragebogen beantworten. Dies waren Fragen zur Wohn­situation, Schul- bzw. Ausbildung und Erwerbs­tätigkeit. Das Ausfüllen des Fragebogens dauerte etwa 10 bis 15 Minuten und war jeder­zeit am Computer, Tablet oder Smartphone möglich.

Diese Illustration zeigt den Ablauf der Pilotstudie

Datenschutz und Rechtsgrundlage

Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität! Die folgenden Punkte sind daher für die Pilotstudie besonders wichtig.

Schweigepflicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Um die Sicherheit der erhobenen Daten zu gewährleisten, wurden alle Interviewer und Interviewerinnen sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Statistischen Ämtern auf die Wahrung der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.

Keine Rückschlüsse auf Ihre Person

Alle persönlichen Daten wurden von weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die Person möglich sind. Denn den Namen, Telefonnummer und Wohnanschrift benötigten wir nur aus organisatorischen Gründen. Bei der statistischen Auswertung werden somit keine Namen und Anschriften mehr vorhanden sein.

Verschlüsselte Datenübermittlung

Die Online-Datenübermittlung erfolgte verschlüsselt. Wir geben Ihre Daten außerdem zu keinem Zeitpunkt an Dritte weiter, auch nicht an andere Behörden.

Rechtsgrundlage

Die Pilotstudie führten wir aufgrund des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) § 6 Absatz 3 durch. Es bestand keine Auskunftspflicht. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage und zur DS-GVO finden Sie in unserem Internetangebot.