Zensus Gemeinschafts­unterkünfte

Zu den Gemeinschafts­unterkünften zählen beispiels­weise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justiz­vollzugs­anstalten oder Gemeinschafts­unterkünfte von Flüchtlingen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschafts­unterkünften führen in der Regel keinen eigenen Haushalt und werden in der Unterkunft durch deren Betreiber versorgt und/oder betreut.